Zuschuss

Was zahlen die Pflegekassen?

Als selbstständiger Seniorenassistent kann ich meine Leistungen entweder mit Ihnen, Ihren Angehörigen oder unter bestimmten Voraussetzungen*  auch mit der jeweiligen Pflegekasse („Angebote zur Unterstützung im Alltag“) abrechnen.

Bei direkter Abrechnung mit Ihnen sind meine Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzbar (§35a EStG, bis zu 4.000 EUR jährlich).

Ab dem Pflegegrad 1 können in Schleswig-Holstein monatliche Leistungen bis zu 125 EUR (1.500 EUR / Jahr) von den Pflegekassen übernommen werden.

Ab dem Pflegegrad 2 können im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) die Kosten von den Pflegekassen übernommen werden. In Kombination mit der Kurzzeitpflege sind hier bis zu 2.418EUR jährliche Unterstützung möglich.

Details dazu kann ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch erläutern, Sie können sich aber auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit zum

Pflegestärkungsgesetz

oder auf der Seite der

Lebenshilfe Schleswig-Holstein e.V.

(Broschüre: Pflegeversicherung und entlastende Hilfsangebote)

informieren.

Die dort angebotenen Broschüren kann ich zur Einsicht mitbringen und auch gerne für Sie kostenlos bestellen.

*In Schleswig-Holstein ist durch die Alltagsförderungsverordnung (AföVO) die Förderung von „Angeboten zur Unterstützung im Alltag“ gemäß §45a SGB XI geregelt. Als qualifizierter Seniorenassistent bin ich für die Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen.

Voraussetzungen für die Anerkennung und die Abrechnung mit den Pflegekassen
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